A1 mit Schlüsselzahl B196 ohne Prüfung
Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern der Kl. A1
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahre
- Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss
von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss.
Das A1 Upgrade ist mit folgendem Aufwand verbunden:
- 4x 90 Minuten klassenspezifischer Theorieunterricht Kl. A
- 5x 90 Minuten praktischer Fahrunterricht
- Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandfahrt) nach FahrschAusbO Anlage 4, Abs 1 ( mindestens 1x 45 min.)
- Schulung auf Autobahn nach FahrschAusbO Anlage 4, Abs 1 ( mindestens 1x 45 min. )
Preise
Grundgebühr 500,00
Übungsfahrt à 45 Min 77,00
Sonderfahrt à 45 Min. 95,00
Theorieprüfung entfällt !
Praktische Prüfung entfällt !